Arbeiten am Wochenende

Arbeiten am Wochenende und an Feiertagen

Vor einiger Zeit haben wir uns in der Redaktion gefragt wie das mit dem arbeiten am Wochenende so aussieht. Als was gilt dieser Tag und wie sieht es mit der Schichtarbeit aus? Der folgende Beitrag verrät dir einiges Wissenswertes rund um dieses Thema.

Das sind die Grundregeln

Der Samstag wird im Arbeitszeitgesetz wie ein normaler Werktag behandelt. Eine 6-Tage-Woche ist demnach zulässig. Ganz anders der Sonntag hier gilt die Grundregel: Arbeitnehmer dürfen an Sonntagen von 0 bis 24 Uhr nicht arbeiten. Dies gilt auch für gesetzliche Feiertage.

Unternehmen mit Schichtarbeit in Tag- und Nachtschicht können Beginn und Ende der 24-stündigen Sonntagsruhe um bis zu 6 Stunden nach vorne oder hinten verlegen, bei Kraftfahrern sind es maximal zwei Stunden welche verschoben werden können. (§9 (1) ArbZG).

Wer an Sonntagen oder Feiertagen arbeiten muss, hat Anspruch auf mindestens 15 freie Sonntage im Jahr. Außerdem gelten dieselben Regelungen für die Länge des Arbeitstages, die maximale Wochenarbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten wie an Werktagen. (§11 (1)-(2) ArbZG)

Für den gearbeiteten Sonntag steht dem Beschäftigten ein Ersatzruhetag zu, der maximal zwei Wochen vor oder nach dem Arbeits-Sonntag liegen muss. Für Feiertage gilt ein Ausgleichszeitraum von 8 Wochen vor oder nach dem Feiertag. Ein Ausbezahlen der Arbeitsleistung an Sonntagen ist nicht vorgesehen. (§11(3) -(4) ArbZG)


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